Die Kanzlei

Wir sind Rechtsanwälte, die sich auf die professionelle Beratung und Vertretung von Privatpersonen und mittelständischer Unternehmen spezialisiert haben. Wir vertreten Sie kompetent und zuverlässig in allen Rechtsfragen, insbesondere in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Sie haben Anspruch auf beste Rechtsberatung. Diese bieten wir Ihnen!

Unser Service

Bei uns erhalten Sie kompetente und insbesondere schnelle Hilfe! Kurzfristige Besprechungstermine sind immer möglich. Erforderlichenfalls können auch Hausbesuche vereinbart werden. Sie werden hier von Ihrem persönlichen Anwalt betreut. Unsere Kanzlei ist barrierefrei!

Rechtsgebiete


  • Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht
  • Bußgeldverfahren, speziell Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Baurecht und Grundstücksrecht
  • Verkehrsrecht
  • Familienrecht
  • Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht
  • Vertretung Unfallgeschädigter gegenüber der Versicherung
  • Allgemeine zivilrechtliche Mandate

 Weitere Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Dortmund

Wir betreiben eine vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei und bearbeiten bzw. übernehmen gerne Mandate aus allen Bereichen des Privatrechts, z.B. aus dem BGB, HGB, Arbeitsrecht usw.; Strafsachen und Owi-Angelegenheiten werden von uns in der Regel nur im Rahmen der amtsgerichtlichen Zuständigkeit übernommen.

Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie uns gerne und unverbindlich an. Dann können auch Vorfragen einer Mandatserteilung im Hinblick auf fachliche Kompetenz, Kosten usw. geklärt werden.

Kurzfristige Terminvereinbarungen sind grundsätzlich immer möglich.

Rechtsanwalt Jürgen Struck

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  • Studium der Rechtswissenschaft in Kiel und Bochum
  • Zugelassen zur Rechtsanwaltschaft seit 1987
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Wohnungseigentum und Mietrecht des dt. Anwaltsvereins 
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Mitglied im Deutschen- und Dortmunder Anwaltsverein
  • Mitglied im Dortmunder Juristen e. V.

Ich bin Fachmann für Wohnungseigentum- und Mietrecht.

Kompetenz und Erfahrungen habe ich aufgrund meiner 30-jährigen Berufstätigkeit mit Schwerpunkt im Bereich des WEG und des Mietrechts. Begleitend dazu war ich als langjähriger Dozent beim Bildungsinstitut Grone in Dortmund für den Ausbildungsberuf Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft im Bereich Wohnungseigentum- und Mietrecht tätig.

Ich betreue zahlreiche Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften ruhrgebietsweit zwischen Duisburg und Unna. Auf Wunsch führe ich die Korrespondenz mit Verwaltungen und/oder Eigentümergemeinschaften oder Einzeleigentümern, sowohl vorgerichtlich, als auch übernehme ich die Vertretung in gerichtlichen Verfahren in allen drei Instanzen beim Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht. Ich nehme für Sie sowohl Gerichts-, als auch Ortstermine wahr, die vorbereitend anfallen können oder auch anberaumt werden beispielsweise in isolierten Beweisverfahren. Auf Wunsch nehme ich auch für Wohnungseigentümer und/oder Verwaltungen an Eigentümerversammlungen teil oder mache Hausbesuche.

Sehr engagiert bin ich in Bußgeldverfahren für Mandanten tätig, um diesen zu helfen, Bestrafungen zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf drohende Fahrverbote und/oder Eintragungen von Punkten in Flensburg.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Vertretung von Unfallgeschädigten gegenüber den Unfallversicherungen. Dies auch sowohl vorprozessual oder bei Notwendigkeit prozessual bei den zuständigen Gerichten. Auch hier nehme ich sowohl Gerichtstermine wahr, als auch an Ortsterminen (beispielsweise in isolierten Beweisverfahren) teil. Meine Beratungstätigkeit beschränkt sich nicht nur auf die Unfallregulierung im engeren Sinne, sondern auf das gesamte Versicherungs- und Schadensrecht. Auch vertrete ich Werkstattbetriebe bei der Geltendmachung und/oder Abwehr von Forderungen aus dem Schadens- und Werkvertragsrecht.

Kompetenz und Erfahrungen begründen sich nicht nur in meiner 30-jährigen entsprechenden Berufstätigkeit, sondern auch in der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.

Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Bereich des privaten Bau- und Grundstücksrecht, im Familienrecht einschließlich Scheidungs- und Unterhaltsrecht, wie auch in allgemeinen zivilrechtlichen Mandaten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Georg Struck

Ich habe Rechtswissenschaften an der Ruhruniversität-Bochum studiert und mein Studium im Jahre 2012 mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. 

Anschließend absolvierte ich das Referendariat bei dem Landgericht in Dortmund und schloss meine juristische Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen ab. Seit dem 16. Februar 2016 bin ich als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Hamm zugelassen.

Ich bin seit Oktober 2019 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Im Jahr 2019 habe ich bei dem Fortbildungsinstitut Arber an dem Lehrgang zum Erwerb besonderer Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Verkehrsrechts erfolgreich teilgenommen -120 Zeitstunden und Leistungskontrolle in Form von drei 5-stündigen Klausuren-, welcher gemäß § 4 Fachanwaltsordnung die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb einer Fachanwaltschaft nachweist. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt Georg Struck

Ich bearbeite regelmäßig baurechtliche und familienrechtliche Mandate, so dass Sie aufgrund meiner Erfahrungen auf eine fachlich kompetente Expertise zählen können.

Des Weiteren verfüge ich über besonderes Fachwissen auf dem Bereich des Reiserechts/der Fluggastrechte, denn ich war im Jahre 2016 und 2017 als Vertragsanwalt für ein mittelständisches Unternehmen zur Durchsetzung von reiserechtlichen Ansprüchen/Fluggastrechten tätig und bearbeite alle Arten von reiserechtlichen Mandaten seither.

Seit Aufnahme meiner Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt bin ich häufig auch in Strafsachen (gerade mit Bezug zum Straßenverkehrsrecht), z.B. auch als Pflichtverteidiger, zumeist vor den Amtsgerichten, tätig.

Ich bin Mitglied im "Deutschen Anwalt- und Notarverein" und der Arbeitsgemeinschaft "Forum Junge Anwaltschaft".

Als Rechtsanwalt stehe ich mit kompetentem Rat an Ihrer Seite und überzeuge trotz meiner nicht mehr ganz so jungen Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltschaft mit enthusiastischer Arbeit bei jedem Mandat.

Gebühren

Die Gebühren eines Rechtsanwaltes bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort finden sich die Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe, die ein Anwalt abrechnen muss und darf. Alle in Deutschland tätigen Rechtsanwälte müssen nach diesem Gesetz abrechnen.

Um das Kostenrisiko überschaubar zu halten, darf die Gebühr für eine erste Beratung maximal 190,00 € nicht überschreiten (§ 34 I RVG). Häufig, insbesondere bei zivilrechtlichen Mandaten, berechnen sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert der Beauftragung und den dazu geltenden Gebührentabellen, die im RVG abgedruckt sind. Im Strafrecht bestimmen sich die Gebührensätze nach sogenannten Rahmengebühren.

Bei einem ersten Gespräch können in der Regel alle Gebührenfragen geklärt werden. Die zu erwartenden Kosten, bzw. das Kostenrisiko, lassen sich bestimmen.

In bestimmten Fällen zivilrechtlicher Tätigkeit besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe, außergerichtlich z. B. Beratungshilfe oder prozessual Prozesskostenhilfe.

Rechtsanwalt Dortmund

Auch dazu kann beraten werden. Die notwendigen Formulare können Sie hier herunterladen:

Beratungshilfeformular (PDF)

Prozesskostenhilfeformular (PDF)

Vollmacht (PDF)


Selbstverständlich liegen diese Formulare auch hier für Sie bereit.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei

Jürgen und Georg Struck
Kaiserstr. 61
44135 Dortmund
Telefon: (0 23 1) 57 11 30
Telefax: (0 23 1) 57 11 54

Email: rechtsanwalt-struck@t-online.de
Internet: www.rechtsanwalt-struck.de

Bürozeiten:

9:00 bis 17:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung
Hausbesuche möglich

Zum Routenplaner

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