Freitag, 07 April 2017 12:22

Späte Winterschäden

Wer jetzt im Frühjahr mit dem Motorrad unterwegs ist, muss nicht nur auf die sonst schon üblichen Gefahren achten, sondern darüber hinaus viel Aufmerksamkeit darauf verwenden, ob winterlich bedingte gefährliche Straßenzustände vorliegen.

Dazu gehören u.a. Frostschäden der Fahrbahndecke oder Streugut – Splittansammlungen, dies vor allen Dingen in Kurven. Wer mit dem Motorrad in ein Schlagloch gerät, welches frostbedingt während der kalten Winterzeit entstanden ist, kann sich schwere Beschädigungen des Motorrades am Reifen, Gabel und Lagern zuziehen, wenn nicht sogar deshalb mit schwerwiegenderen Folgen zu Fall kommen.

Ähnlich ist es z. B. bei Stürzen aufgrund von Streugut in der Kurve mit denkbaren hohen Sach-, aber auch möglicherweise Körperschäden.

Dabei ist dann die Haftungsfrage interessant.

Grundsätzlich ist verkehrssicherungspflichtig der jeweilige Straßenbaulastträger. Dabei handelt es sich um die Behörde, die von Gesetzes wegen für die Straße verantwortlich ist. Maßgeblich ist, um was für eine Straße es sich handelt, also um eine Bundes-, Landes-, oder Gemeindestraße. Dementsprechend gibt es dann eine Verantwortlichkeit des Bundes-, bzw. Landstraßenbaulastträger oder der örtlichen Kommunen.

Der Straßenbaulastträger ist verpflichtet, die Straßen in einem solchen Zustand zu unterhalten, dass davon keine Gefahren für Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch nicht für Motorradfahrer ausgehen.

Wenn es daher zu einem Unfall kommt, ist man gut beraten, den jeweiligen Straßenbaulastträger in Anspruch zu nehmen. Vorher sollte man aber unbedingt vor Ort die genaue Sachlage feststellen und durch Beweise sichern. Insbesondere sollte man kumulativ mit Zeugen und anhand von Fotos die Örtlichkeit festhalten. Bei einem Schlagloch wäre wichtig, die Größe, wie Durchmesser, Tiefe und die Lage auf der Straße im Verhältnis zum Straßenrand etc. Neben Zeugen, die zufällig vor Ort waren, am besten andere Motorradfahrer, sollte man auch immer die Polizei hinzuziehen, die einen entsprechenden Unfallbericht fertigen sollte. Darauf sollte man sich aber nicht alleine verlassen, da diese Aufzeichnungen nicht immer ausreichend sind. Zusätzliche Fotos usw. sind daher immer sehr zu empfehlen.

Wird der Unfall z. B. durch Streumittel in der Kurve verursacht, sollte die Lage dieses Streugutes durch Fotos oder anhand einer bemaßten Skizze genau festgehalten werden, da in solchen Fällen die Straßenbaulastträger immer wieder gerne einwenden, der in der Kurve vorhandene Splitt stamme nicht vom Winterstreudienst, sondern sei möglicherweise kurz vorher von einem LKW verloren worden.

Der betroffene Motorradfahrer sollte sich auch immer auf den Einwand vorbereiten, er habe bei gehöriger aufmerksamer Fahrweise die gefährliche Situation erkennen können. Auch dazu lassen sich später sehr gut Bilder von der Gefahrenstelle und Zeugenaussagen zu seinen Gunsten einsetzen.

Sowohl Schadensersatzansprüche, als auch Schmerzensgeldansprüche hat der Betroffene dann gegenüber dem Straßenbaulastträger geltend zu machen. Der Schaden kann die Reparaturkosten des Motorrades umfassen sowie Sturzfolgen an Kleidung und Helm. Auch die Schadenshöhe muss später nachgewiesen werden, so dass die beschädigten Bekleidungsgegenstände gut aufbewahrt werden sollten. Das Motorrad kann entweder vom Gutachter besichtigt werden, oder eine Reparaturrechnung kann Grundlage der Forderung sein. Beim Schmerzensgeld sollten entsprechend aussagekräftige Bescheinigungen des behandelnden Arztes angefordert werden.

Es empfiehlt sich, frühzeitig anwaltliche Beratung aufzusuchen. Der Rechtsanwalt kann auch den richtigen Straßenbaulastträger herausfinden. Da es eine gerichtliche Sonderzuweisung von Klagen an das Landgericht gibt, wo Anwaltszwang herrscht, würde man im streitigen Prozess sowieso einen Rechtsanwalt benötigen.

Allzeit gute Fahrt wünscht

Ihr Rechtsanwalt und Motorradfahrer

Jürgen Struck

Gelesen 3262 mal