Rechtsanwälte Struck Dortmund - Rechtsanwälte in Dortmund - Baurecht

Mit seinem Urteil vom 22.02.2018, Az. VII ZR 46 / 17 vollzieht der BGH eine Kehrtwende in seiner Rechtsprechung zur Geltendmachung von fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht. Die Entscheidung enthält Zündstoff für jeden Vertrag, bei dem ein Handwerker seine Leistungen mangelhaft erbringt.