Rechtsanwälte Struck Dortmund - Rechtsanwälte in Dortmund - Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht

 

Nach dem Urteil des BGH vom 14.12.2016, Az.: VIII ZR 232/15, schreien viele Mieterschutzverbände laut auf. Interessenvertreter der Vermieter freuen sich hingegen. Die neue Entscheidung des BGH zu Eigenbedarfskündigungen spaltet die Lager, gezwungenermaßen.


Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18.3.2016, Az. VIII ZR 185 / 14 u.a., die Rechte von Mietern weiter gestärkt. Für Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen oder Wohnungsrenovierungen bleibt dem Vermieter nur noch wenig Gestaltungsspielraum.

 

Vor allem für den vermietenden Eigentümer einer WEG-Einheit stellt sich häufig die Frage, ob er Verwaltungskosten auf seine Mieter abwälzen darf. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung ist klar und wird durch ein Urteil des BGH 9.12.2009, Aktenzeichen: XII ZR 109 / 2008 ergänzend konkretisiert.

 

Ab dem späten Frühjahr bis zum frühen Herbst werden üblicherweise die jährlichen Eigentümerversammlungen durchgeführt auf denen dann verschiedene Beschlüsse gefasst werden müssen.
Oft sind solche Beschlüsse formell oder materiell rechtswidrig, so dass derjenige Sondereigentümer sich dagegen zur Wehr setzen kann, in dessen Rechtspositionen die Beschlüsse negativ eingreifen.