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Rechtsanwälte Struck Dortmund - Rechtsanwälte in Dortmund - Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht

 

Vor allem für den vermietenden Eigentümer einer WEG-Einheit stellt sich häufig die Frage, ob er Verwaltungskosten auf seine Mieter abwälzen darf. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung ist klar und wird durch ein Urteil des BGH 9.12.2009, Aktenzeichen: XII ZR 109 / 2008 ergänzend konkretisiert.

 

Ab dem späten Frühjahr bis zum frühen Herbst werden üblicherweise die jährlichen Eigentümerversammlungen durchgeführt auf denen dann verschiedene Beschlüsse gefasst werden müssen.
Oft sind solche Beschlüsse formell oder materiell rechtswidrig, so dass derjenige Sondereigentümer sich dagegen zur Wehr setzen kann, in dessen Rechtspositionen die Beschlüsse negativ eingreifen.

Mit Urteil vom 5.2.2016, Aktenzeichen: 6S 143 / 15, hat das Landgericht Darmstadt entschieden, dass ein vermietender Wohnungseigentümer die Betriebskostenabrechnung auch erstellen kann, obwohl die zugrunde liegende Jahresabrechnung der Gemeinschaft noch nicht beschlossen ist.

1.
Beschlüsse sind nur dann rechtlich beachtlich, wenn ihr Inhalt bestimmt und klar ist. Nicht
protokollierte Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, bleiben unbeachtlich
(so BayOLG, WuM 2005, 478).