Der Gesetzgeber arbeitet gerade fleißig an einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Derzeit ist geplant, dass das neue Gesetz zum 1.11.2020 in Kraft tritt. Ein Überblick:
Der BGH hat kürzlich mit dem Urteil vom 26.10.2018, Az. V ZR 328 / 17 entschieden, dass der einzelne Wohnungseigentümer berechtigt ist, Beseitigungsansprüche wegen unzulässiger baulicher Maßnahmen durch andere Eigentümer durchzusetzen.
Mit kürzlich veröffentlichtem Urteil des BGH, Az. V ZR 82 / 17 verpflichtet der BGH Verwalter von Wohnungseigentum zur Anmeldung von Forderungen der Gemeinschaft gem. des § 10 ZVG.
Aus der anwaltlichen Beratungspraxis ist uns zur Kenntnis gelangt, dass die wenigsten Wohnungseigentümer überhaupt wissen, was die Wohnungseigentümergemeinschaft im rechtlichen Sinne darstellt. Ein kurzer Überblick soll Klarheit verschaffen.