
Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht (18)
Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Miete auf dem Konto sein? Vermieter aufgepasst!
Nach dem Urteil des BGH vom 05.10.2016, Az. VIII ZR 222/15 ist der Schutz des Mieters in Bezug auf den Zeitpunkt des Eingangs des vereinbarten Mietzinses ausgeweitet worden.
Gemäß § 556 b Abs. 1 BGB ist der Mieter kraft Gesetzes verpflichtet, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeweiligen Monats, bzw. der vereinbarten Zeitabschnitte die Miete zu entrichten.
Eigenbedarfskündigung
Nach dem Urteil des BGH vom 14.12.2016, Az.: VIII ZR 232/15, schreien viele Mieterschutzverbände laut auf. Interessenvertreter der Vermieter freuen sich hingegen. Die neue Entscheidung des BGH zu Eigenbedarfskündigungen spaltet die Lager, gezwungenermaßen.
Schönheitsreparaturen bei Auszug aus der Mietwohnung
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18.3.2016, Az. VIII ZR 185 / 14 u.a., die Rechte von Mietern weiter gestärkt. Für Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen oder Wohnungsrenovierungen bleibt dem Vermieter nur noch wenig Gestaltungsspielraum.
Mietrecht: Nebenkosten und Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung
Vor allem für den vermietenden Eigentümer einer WEG-Einheit stellt sich häufig die Frage, ob er Verwaltungskosten auf seine Mieter abwälzen darf. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung ist klar und wird durch ein Urteil des BGH 9.12.2009, Aktenzeichen: XII ZR 109 / 2008 ergänzend konkretisiert.