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Der BGH hat kürzlich mit dem Urteil vom 26.10.2018, Az. V ZR 328 / 17 entschieden, dass der einzelne Wohnungseigentümer berechtigt ist, Beseitigungsansprüche wegen unzulässiger baulicher Maßnahmen durch andere Eigentümer durchzusetzen.

Mit seinem Urteil vom 22.02.2018, Az. VII ZR 46 / 17 vollzieht der BGH eine Kehrtwende in seiner Rechtsprechung zur Geltendmachung von fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht. Die Entscheidung enthält Zündstoff für jeden Vertrag, bei dem ein Handwerker seine Leistungen mangelhaft erbringt.

Publiziert in Baurecht

Jeder Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung kennt das Problem. Ein Handwerker wird bestellt, um Arbeiten zu erledigen, es entstehen Streitigkeiten darüber, ob der Handwerker ordentlich gearbeitet hat.

Nicht selten ist eine Klärung eines solchen Konfliktes nicht ohne Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes zu erreichen, so dass sich dann häufig die Frage stellt, wer von wem was verlangen kann.

Publiziert in Immobilienrecht