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Leider ist der Beruf des Maklers in Deutschland nicht gut beleumundetet. Dies mag daran liegen, dass einige Makler sich trotz eindeutiger Rechtsprechung nicht an gesetzliche Vorgaben bei ihrer Vertragsgestaltung halten. Hierzu gehören auch unwirksame Vereinbarungen einer wie auch immer vertraglich umschriebenen Reservierungsgebühr.

Publiziert in Immobilienrecht