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Mit kürzlich veröffentlichtem Urteil des BGH, Az. V ZR 82 / 17 verpflichtet der BGH Verwalter von Wohnungseigentum zur Anmeldung von Forderungen der Gemeinschaft gem. des § 10 ZVG.

Montag, 15 Mai 2017 14:44

Die Wohnungseigentümerversammlung

Nach den gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes besteht eine Selbstverwaltung der Wohnungseigentümer, die dadurch von den Eigentümern wahrgenommen werden soll, indem auf einer Eigentümerversammlung durch Beschlüsse (oder Vereinbarungen) Angelegenheiten geregelt werden können, § 23 I WEG.