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Freitag, 18 November 2016 09:45
Dash-Cams im Straßenverkehr
Für den einen Fluch, für den anderen Segen! Das Landgericht München I geht in einer neueren Entscheidung vom 14.10.2016, Aktenzeichen: 17 S 6473/16 davon aus, dass die Videoaufnahme einer Dash-Cam ein zulässiges Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung ist.
Publiziert in
Verkehrsrecht