Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie erreichen uns vermehrt Anfragen die Streitigkeiten zwischen Nachbarn betreffen. Dies mag daran liegen, dass Urlaubsmöglichkeiten eingeschränkt sind und die Bürger ihre Freizeit maßgeblich zu Hause und vor allem bei gutem Wetter draußen im Garten verbringen.
Leider ist der Beruf des Maklers in Deutschland nicht gut beleumundetet. Dies mag daran liegen, dass einige Makler sich trotz eindeutiger Rechtsprechung nicht an gesetzliche Vorgaben bei ihrer Vertragsgestaltung halten. Hierzu gehören auch unwirksame Vereinbarungen einer wie auch immer vertraglich umschriebenen Reservierungsgebühr.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.10.2017 , Az.:V ZR 8/17 für ausgleichende Gerechtigkeit im Nachbarrechtsstreit gesorgt. Nach Ansicht des BGH gilt das Sprichwort: „Wer zu spät kommt den bestraft das Leben“ nur eingeschränkt. § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gewähre Kostenerstattungsansprüche bei Anpflanzungen, welche die gesetzlichen Grenzabstände nicht einhalten.
Mangelhafte Arbeiten des Handwerkers im Baurecht: Abrechnungsverhältnis
Jeder Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung kennt das Problem. Ein Handwerker wird bestellt, um Arbeiten zu erledigen, es entstehen Streitigkeiten darüber, ob der Handwerker ordentlich gearbeitet hat.
Nicht selten ist eine Klärung eines solchen Konfliktes nicht ohne Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes zu erreichen, so dass sich dann häufig die Frage stellt, wer von wem was verlangen kann.