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Mit seinem Urteil vom 22.02.2018, Az. VII ZR 46 / 17 vollzieht der BGH eine Kehrtwende in seiner Rechtsprechung zur Geltendmachung von fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht. Die Entscheidung enthält Zündstoff für jeden Vertrag, bei dem ein Handwerker seine Leistungen mangelhaft erbringt.

Publiziert in Baurecht