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Am 19.11.2020 hat das Amtsgericht Dortmund durch eine seiner WEG-Abteilungen zum Az.: 514 C 88/20 entschieden, dass die Maßgaben der Corona-Schutzverordnung in Bezug auf das Versammlungslokal einzuhalten sind und bei Verstoß gegen die Verordnung die Möglichkeit besteht, alle gefassten Beschlüsse der Versammlung anzufechten.

Bekanntlich gilt seit Dezember 2020 das neue WEG-Gesetz. Das Gesetz führt zu Unsicherheiten bei Eigentümern und insbesondere bei Verwaltern, wobei einige Regelungen bereits positive Auswirkungen mit sich gebracht haben.

Freitag, 11 September 2020 12:24

Die WEG-Reform 2020

Der Gesetzgeber arbeitet gerade fleißig an einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Derzeit ist geplant, dass das neue Gesetz zum 1.11.2020 in Kraft tritt. Ein Überblick:

Der BGH hat kürzlich mit dem Urteil vom 26.10.2018, Az. V ZR 328 / 17 entschieden, dass der einzelne Wohnungseigentümer berechtigt ist, Beseitigungsansprüche wegen unzulässiger baulicher Maßnahmen durch andere Eigentümer durchzusetzen.

Mit kürzlich veröffentlichtem Urteil des BGH, Az. V ZR 82 / 17 verpflichtet der BGH Verwalter von Wohnungseigentum zur Anmeldung von Forderungen der Gemeinschaft gem. des § 10 ZVG.

In der Regel finden bis zu den frühen Sommermonaten die Eigentümerversammlungen für das abgelaufene Geschäftsjahr statt. Häufig beraten wir Mandanten im Anschluss an die Versammlungen dahingehend, welche Pflichten der Verwalter in Bezug auf die Zurverfügungstellung der Beschlusssammlung hat, bzw. inwiefern er weitere Rechenschaft durch Vorlage einer Versammlungsniederschrift/des Protokolls schuldet.

Montag, 15 Mai 2017 14:44

Die Wohnungseigentümerversammlung

Nach den gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes besteht eine Selbstverwaltung der Wohnungseigentümer, die dadurch von den Eigentümern wahrgenommen werden soll, indem auf einer Eigentümerversammlung durch Beschlüsse (oder Vereinbarungen) Angelegenheiten geregelt werden können, § 23 I WEG.

Mit der Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 03.02.2017 (17 S 125/16) bringt das Landgericht Dortmund Entlastung für kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen ein Verwalter nicht bestellt ist.

Letztmalig Ende des Jahres 2016 berichteten wir über eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt, nach der der vermietende Eigentümer einer Eigentumswohnung nicht berechtigt ist, die Beschlussfassung der WEG betreffend die Wohngeldabrechnung abzuwarten, bevor er für seine Mieter die Nebenkosten abrechnet. Dieser Entscheidung schließt sich der BGH mit Urteil vom 25.01.2017, Az. VIII ZR 249/15 im Ergebnis an.

 

Ab dem späten Frühjahr bis zum frühen Herbst werden üblicherweise die jährlichen Eigentümerversammlungen durchgeführt auf denen dann verschiedene Beschlüsse gefasst werden müssen.
Oft sind solche Beschlüsse formell oder materiell rechtswidrig, so dass derjenige Sondereigentümer sich dagegen zur Wehr setzen kann, in dessen Rechtspositionen die Beschlüsse negativ eingreifen.