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Dienstag, 08 März 2016 14:49

Thema: Unfall mit Personenschaden

Wer mit einem Motorrad in einen Unfall verwickelt wird, hat meistens neben dem Fahrzeugschaden auch einen Personenschaden zu beklagen, weil ein Sturz in der Regel mit Verletzungen einhergeht.

 

Wie wohl jeder weiß, lässt sich der Fahrzeugschaden relativ problemlos abwickeln, weil man fiktiv auf der Basis eines Gutachtens mit der gegnerischen Versicherung abrechnen kann und neben den Netto-Reparaturkosten auch andere Schäden ersetzt bekommt, wie Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten, Minderwert, Nutzungsausfall etc.

Wird ein Motorradfahrer durch einen Unfall zudem verletzt, ist wohl jedem noch klar, dass er dann Schmerzensgeld und Verdienstausfall verlangen kann.

Weitgehend unbekannt, selbst bei Anwälten, ist jedoch, dass auch ein Anspruch auf Bezahlung des entstehenden Haushaltsführungsschaden besteht. Dieser führt ein Schattendasein.

Haushaltsführungsschäden fallen immer dann an, wenn der Verletzte im Haushalt entweder prozentual mithilft oder diesen alleine führt.

Auch bei einem Single-Haushalt ist daher Haushaltsführungsschaden zu bezahlen, oder auch bei der Verletzung des Ehemannes einer sogenannten Hausfrauenehe, in der die überwiegende Haushaltsführung der Ehefrau obliegt, der Ehemann aber regelmäßig mithilft.

Die Berechnung eines Haushaltsführungsschadens kann konkret erfolgen, wenn infolge des Ausfalles eine bezahlte Ersatzkraft beschäftigt wird. Dies ist aber eher selten der Fall. In der Regel wird der andere Ehepartner (das gleiche gilt übrigens auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften) den Arbeitsanteil des verletzten anderen mit übernehmen.

In diesem Fall lässt sich der Haushaltsführungsschaden nach der Rechtsprechung fiktiv abrechnen. Der Ersatzanspruch richtet sich dann danach, ob und in welchem Umfang der Verletzte in der Haushaltsführung ausgefallen ist und was eine Ersatzkraft theoretisch verdient hätte, wäre sie eingestellt worden. Diese Berechnung erfolgt ohne Steuern und Sozialbeiträge auf der Basis einer beschäftigten Arbeitskraft im öffentlichen Dienst (BAT).

Der Unfallverletzte hat einen eigenen Anspruch gegen den Unfallschädiger und seine Versicherung. Die Höhe des Schadens wird dann bemessen nach der vor dem Unfall tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung im Haushalt und dem Umfang seines verletzungsbedingten Ausfalles. Hier helfen dann meistens ärztliche Bescheinigungen über die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) weiter. Die Rechtsprechung ermittelt anhand bestimmter Tabellen dann den abstrakten Zeitbedarf im Haushalt je nach Haushaltsgröße und je nach erforderlicher Qualifikation einer fiktiven Ersatzkraft (einfache, mittlere, gehobene Haushalte).

Ein Beispiel: Liegt der einer vollen Erwerbstätigkeit Nachgehende im Haushalt mithelfende Ehemann aufgrund eines fremd verschuldeten Unfalles einen Monat im Krankenhaus und wird der Anteil seiner Leistung am Haushalt mit wöchentlich 14 Stunden errechnet besteht bei der zugrunde zu legenden Vergütungsgruppe BAT IX b für durchschnittliche und gehobene Haushalte ein Ersatzanspruch wegen eines Haushaltsführungsschadens von monatlich rund 1.900,00 €!

Die genaue Ermittlung ist im Einzelfall immer sehr umfangreich und schwierig.

Wer das Pech gehabt haben sollte, durch einen Unfall mit dem Motorrad verletzt worden zu sein, sollte immer daran denken, Ansprüche wegen des Haushaltsführungsschadens geltend zu machen.

Damit dies nicht erforderlich wird, wünsche ich allseits gute und unfallfreie Fahrt.

Ihr Rechtsanwalt und Motorradfahrer

Jürgen Struck

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