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Montag, 26 September 2016 14:24
Schönheitsreparaturen bei Auszug aus der Mietwohnung
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18.3.2016, Az. VIII ZR 185 / 14 u.a., die Rechte von Mietern weiter gestärkt. Für Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen oder Wohnungsrenovierungen bleibt dem Vermieter nur noch wenig Gestaltungsspielraum.
Publiziert in
Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht