Rechtsanwälte Struck Dortmund - Rechtsanwälte in Dortmund - Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht

Ein Wohnungsmietverhältnis kann von einem Vermieter fristlos gekündigt werden, wenn sich der Mieter in Zahlungsverzug mit der Zahlung von Mieten befindet.

So einfach die Voraussetzungen der Kündigungsvorschrift sind, so oft werden sie gleichwohl nicht beachtet.

Mit der Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 03.02.2017 (17 S 125/16) bringt das Landgericht Dortmund Entlastung für kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen ein Verwalter nicht bestellt ist.

Letztmalig Ende des Jahres 2016 berichteten wir über eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt, nach der der vermietende Eigentümer einer Eigentumswohnung nicht berechtigt ist, die Beschlussfassung der WEG betreffend die Wohngeldabrechnung abzuwarten, bevor er für seine Mieter die Nebenkosten abrechnet. Dieser Entscheidung schließt sich der BGH mit Urteil vom 25.01.2017, Az. VIII ZR 249/15 im Ergebnis an.

 

Nach dem Urteil des BGH vom 05.10.2016, Az. VIII ZR 222/15 ist der Schutz des Mieters in Bezug auf den Zeitpunkt des Eingangs des vereinbarten Mietzinses ausgeweitet worden.

Gemäß § 556 b Abs. 1 BGB ist der Mieter kraft Gesetzes verpflichtet, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeweiligen Monats, bzw. der vereinbarten Zeitabschnitte die Miete zu entrichten.