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Rechtsanwälte Struck Dortmund - Rechtsanwälte in Dortmund - Allgemein

Seit dem 01.05.2014 gilt der neue Bußgeldkatalog. Was bringt die Reform – sind die Ankündigungen der Politiker zutreffend, der neue Katalog sei „gerechter“ und vorteilhafter für den Bürger?

Infolge der Vereinheitlichung von Führerscheinregelungen in Europa wird es in Deutschland eine ab 19.01.2013 geltende neue Verordnung zum Führerscheinrecht geben. Es wird sich niemand wundern, dass diese neuen Regelungen durchaus kompliziert ausgefallen sind.

Wird Verkehrsteilnehmern anlässlich von Geschwindigkeitskontrollen der Vorwurf gemacht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben, sollten diese Vorwürfe die den Betroffenen als Bußgeldbescheide zugehen, nicht unwidersprochen hingenommen werden:

Eigentlich verbietet sich ja Alkoholgenuss und nachfolgendes Motorradfahren schon grundsätzlich, weil die Fahrtüchtigkeit eines Motorradfahrers nach Alkoholgenuss schon viel früher als bei Autofahrern beeinträchtigt ist, weil schon mit wenig Alkohol das Gleichgewichtsgefühl nicht mehr richtig funktioniert, so dass Balance und Kurvenfahren in solchen Situationen schnell schwierig wird.