Dienstag, 19 Februar 2019 15:34

Insolvenz der Fluggesellschaft Germania

Nach einer Pressemitteilung vom heutigen Tage, den 5.2.2019, ist die Fluggesellschaft Germania insolvent. Nach Erfahrung des Unterzeichners sträuben sich Reisegesellschaften berechtigte Ansprüche von Reisenden zu erfüllen.

Wenn eine Fluggesellschaft die Insolvenz anmeldet entstehen hierdurch häufig erhebliche Probleme für die Reisenden.

Soweit ein Vertrag nicht direkt mit der Fluggesellschaft geschlossen wurde, sondern eine komplette Reise über einen Reiseveranstalter gebucht wurde, bestehen jedoch Ansprüche der Reisenden auf alternative Beförderung, gegebenenfalls auch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreuden.

Teilweise erklären die Reisegesellschaften, dass eine alternative Beförderung nur gegen Erhöhung des Preises angeboten werden könne, was jedoch regelmäßig rechtswidrig ist, da sich nicht an den entsprechenden „Preiserhöhungstatbeständen“ des Gesetzes orientiert wird. Teilweise meinen die Reisegesellschaften sogar, dass eine Ersatzbeförderung überhaupt nicht angeboten werden müsse.

Die Reisegesellschaften versuchen nach Buchung der Reise mit allen Mitteln ihre Kunden davon abzuhalten Ansprüche geltend zu machen, behaupten teilweise, diese bestünden gar nicht.

Das ist falsch. Die Reisegesellschaft ist verpflichtet, die Reise durchzuführen. Wird die gebuchte Reise nach der Insolvenz der Fluggesellschaft nicht mehr storniert -oder zu erheblich veränderten Preisen angeboten-, lohnt sich die Überprüfung des Sachverhalts durch einen fachkundigen Rechtsanwalt!

Sollten Sie reiserechtliche Probleme haben, helfen Ihnen die Rechtsanwälte Struck, Kaiserstraße 61, 44135 Dortmund gerne weiter. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Besprechungstermin!

 

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