Warnung

JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 69
Freitag, 29 September 2017 12:31

Verkehrsunfälle: Regulierung von Unfällen im Straßenverkehr

Häufig erscheinen Mandanten hier in der Kanzlei mit dem Anliegen, dass wir für Sie Verkehrsunfälle regulieren. Es mag dem Umstand geschuldet sein, dass Verkehrsunfälle für die meisten Mandanten nicht zum Alltagsgeschehen gehören, weshalb häufig Unsicherheiten entstehen. Wir möchten mit diesem Beitrag einen kurzen Überblick geben, wie die professionelle Abwicklung eines Verkehrsunfalls in der Praxis von statten geht.

Beispielsfall:
Es kommt zu einem Unfall auf dem Dortmunder Innenstadtring. Unfallbeteiligt ist unser Mandant (M) und ein Unfallgegner (G). Der G ist über eine rote Ampel gefahren, daher kommt es zu einer Kollision der beiden PKW. Die Polizei wird gerufen und fertigt einen Unfallbericht. Bei den Gesprächen mit der Polizei stellt sich heraus, dass G nicht der Halter des Fahrzeugs ist, sondern der unbekannte Halter (H). Beide Fahrzeuge sind noch fahrtauglich.

Zunächst muss sich der Unfallgeschädigte fragen, gegen wen er überhaupt Ansprüche geltend machen kann.

Ansprüche bestehen gegenüber dem Fahrer, dem Halter und gegenüber der Versicherung.

Die Daten, die benötigt werden, um die Ansprüche geltend zu machen -der Mandant kennt bisher nur den Namen des Fahrers des Fahrzeugs- erhält der nun einzuschaltende Rechtsanwalt, durch Benennung des amtlichen Kennzeichens des Unfallgegners bei dem Zentralruf der Versicherer.

Nun ist sichergestellt, dass der Mandant und sein Anwalt alle möglichen Anspruchsgegner ausfindig gemacht haben.

Aber wie wird dann der Schaden reguliert?

Hier bieten sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten an.

Häufig wird von dem Anwalt geraten werden, zunächst ein Sachverständigengutachten einzuholen, damit überhaupt die echte/tatsächliche Schadenhöhe bekannt wird, also ein Anspruch ordentlich gegenüber allen in Betracht kommenden Erstattungsverpflichteten beziffert werden kann.

Natürlich kann der Mandant anstelle der Einholung eines Sachverständigengutachtens auch einen Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt, oder direkt eine Reparaturrechnung einholen/sich ausstellen lassen. Hierfür etwa anfallende Kosten/Auslagen sind Teil des Schadens, werden also von der Gegenseite erstattet.

Häufig tragen Unfallbeteiligte nach Verkehrsunfällen auch Verletzungen davon. Ansprüche wegen dieser Verletzungen/immaterieller Schäden können natürlich ebenfalls gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht werden. Der Geschädigte erhält ein angemessenes Schmerzensgeld und darüber hinaus möglicherweise von ihm gezahlte Arztkosten erstattet. Nachgewiesen werden Ansprüche aufgrund Verletzung des Körpers/der Gesundheit durch Vorlage ärztlicher Atteste. Will man also solche Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner durchsetzen, ist es ratsam, sich sofort nach dem Unfall ärztlich untersuchen zu lassen und von dem behandelnden Arzt direkt ein entsprechendes Attest ausstellen zu lassen.

Diese Informationen -also die genaue Schadenshöhe (z.B. echter Schaden, Nutzungsersatz bzw. Ersatz von Mietwagenkosten, Minderwert)- werden dann an die Erstattungspflichtigen weitergeleitet mit der Aufforderung zur Zahlung unter Fristsetzung.

Wenn eine Zahlung sodann nicht erbracht wird, möglicherweise weil durch den Fahrer falsche Informationen an die Versicherung/Halter/Versicherungsnehmer weitergegeben wurden, bleibt nur noch, den Klageweg zu bestreiten.

Bei der Schadensabwicklung ist es grundsätzlich empfehlenswert, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, der sich mit der Problematik „Regulierung von Verkehrsunfällen“ häufiger beschäftigt. Bekanntlich unterhalten Versicherungen eigene Rechtsabteilung mit Profis, die natürlich zu jedem Zeitpunkt versuchen, die eigene Zahlungsverpflichtung „nach unten zu drücken“, weshalb alleine schon aus diesem Grunde professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.

Eine letzte Frage treibt den Mandanten dann möglicherweise noch um; wer zahlt die Kosten, welche durch die Beauftragung des eigenen Anwalts entstanden sind?

Anders als im deutschen Vertragsrecht hat der Geschädigte eines Verkehrsunfalles regelmäßig einen Anspruch darauf, seine Interessen von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, ohne dass es zuvor einer Fristsetzung bedürfte. Das bedeutet auch, dass die Gegenseite (Fahrer, Halter, Versicherung) zur Erstattung der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts verpflichtet ist. Der Höhe nach richten sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Streitwert, also nach dem Wert des entstandenen Schadens der von der Gegenseite/dem Unfallverursacher verursacht wurde.

Sollten Sie professionelle Hilfe bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall benötigen, wenden Sie sich an die Rechtsanwälte Struck, Kaiserstraße 61, 44135 Dortmund. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Problemen und rechtlichen Fragestellungen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts oder Unfallrechts.

 

Gelesen 3568 mal
Mehr in dieser Kategorie: « Thema: Unfall mit Folgen