Ein Wohnungsmietverhältnis kann von einem Vermieter fristlos gekündigt werden, wenn sich der Mieter in Zahlungsverzug mit der Zahlung von Mieten befindet.
So einfach die Voraussetzungen der Kündigungsvorschrift sind, so oft werden sie gleichwohl nicht beachtet.
Wer jetzt im Frühjahr mit dem Motorrad unterwegs ist, muss nicht nur auf die sonst schon üblichen Gefahren achten, sondern darüber hinaus viel Aufmerksamkeit darauf verwenden, ob winterlich bedingte gefährliche Straßenzustände vorliegen.
Mit der Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 03.02.2017 (17 S 125/16) bringt das Landgericht Dortmund Entlastung für kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen ein Verwalter nicht bestellt ist.
Letztmalig Ende des Jahres 2016 berichteten wir über eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt, nach der der vermietende Eigentümer einer Eigentumswohnung nicht berechtigt ist, die Beschlussfassung der WEG betreffend die Wohngeldabrechnung abzuwarten, bevor er für seine Mieter die Nebenkosten abrechnet. Dieser Entscheidung schließt sich der BGH mit Urteil vom 25.01.2017, Az. VIII ZR 249/15 im Ergebnis an.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit Urteil vom 23.02.2016, Az. I 9 U 43/15 mit einem interessanten und alltäglichen Sachverhalt zu beschäftigen: Jemand (ein Motorradfahrer) fährt auf einer vorfahrtsberechtigten Straße mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit. Dann wird ihm die Vorfahrt genommen; es kommt zum Unfall. Wer ist schuld?
Nach dem Urteil des BGH vom 05.10.2016, Az. VIII ZR 222/15 ist der Schutz des Mieters in Bezug auf den Zeitpunkt des Eingangs des vereinbarten Mietzinses ausgeweitet worden.
Gemäß § 556 b Abs. 1 BGB ist der Mieter kraft Gesetzes verpflichtet, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeweiligen Monats, bzw. der vereinbarten Zeitabschnitte die Miete zu entrichten.
Nach dem Urteil des BGH vom 14.12.2016, Az.: VIII ZR 232/15, schreien viele Mieterschutzverbände laut auf. Interessenvertreter der Vermieter freuen sich hingegen. Die neue Entscheidung des BGH zu Eigenbedarfskündigungen spaltet die Lager, gezwungenermaßen.
Für den einen Fluch, für den anderen Segen! Das Landgericht München I geht in einer neueren Entscheidung vom 14.10.2016, Aktenzeichen: 17 S 6473/16 davon aus, dass die Videoaufnahme einer Dash-Cam ein zulässiges Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung ist.