Georg Struck

Georg Struck

Dienstag, 19 Februar 2019 15:34

Insolvenz der Fluggesellschaft Germania

Nach einer Pressemitteilung vom heutigen Tage, den 5.2.2019, ist die Fluggesellschaft Germania insolvent. Nach Erfahrung des Unterzeichners sträuben sich Reisegesellschaften berechtigte Ansprüche von Reisenden zu erfüllen.

Leider ist der Beruf des Maklers in Deutschland nicht gut beleumundetet. Dies mag daran liegen, dass einige Makler sich trotz eindeutiger Rechtsprechung nicht an gesetzliche Vorgaben bei ihrer Vertragsgestaltung halten. Hierzu gehören auch unwirksame Vereinbarungen einer wie auch immer vertraglich umschriebenen Reservierungsgebühr.

Einen heute am 20.06.2018 erschienenen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/verspaetungen-und-ausfaelle-bei-fluggesellschaften-15648614.html) möchten wir zum Anlass nehmen, noch einmal auf ihre Fluggastrechte nach der europäischen V. 261 / 2004 hinzuweisen.

Mit kürzlich veröffentlichtem Urteil des BGH, Az. V ZR 82 / 17 verpflichtet der BGH Verwalter von Wohnungseigentum zur Anmeldung von Forderungen der Gemeinschaft gem. des § 10 ZVG.

Mit seinem Urteil vom 22.02.2018, Az. VII ZR 46 / 17 vollzieht der BGH eine Kehrtwende in seiner Rechtsprechung zur Geltendmachung von fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht. Die Entscheidung enthält Zündstoff für jeden Vertrag, bei dem ein Handwerker seine Leistungen mangelhaft erbringt.

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.10.2017 , Az.:V ZR 8/17 für ausgleichende Gerechtigkeit im Nachbarrechtsstreit gesorgt. Nach Ansicht des BGH gilt das Sprichwort: „Wer zu spät kommt den bestraft das Leben“ nur eingeschränkt. § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gewähre Kostenerstattungsansprüche bei Anpflanzungen, welche die gesetzlichen Grenzabstände nicht einhalten.

Aus der anwaltlichen Beratungspraxis ist uns zur Kenntnis gelangt, dass die wenigsten Wohnungseigentümer überhaupt wissen, was die Wohnungseigentümergemeinschaft im rechtlichen Sinne darstellt. Ein kurzer Überblick soll Klarheit verschaffen.

In der Regel finden bis zu den frühen Sommermonaten die Eigentümerversammlungen für das abgelaufene Geschäftsjahr statt. Häufig beraten wir Mandanten im Anschluss an die Versammlungen dahingehend, welche Pflichten der Verwalter in Bezug auf die Zurverfügungstellung der Beschlusssammlung hat, bzw. inwiefern er weitere Rechenschaft durch Vorlage einer Versammlungsniederschrift/des Protokolls schuldet.

Häufig erscheinen Mandanten hier in der Kanzlei mit dem Anliegen, dass wir für Sie Verkehrsunfälle regulieren. Es mag dem Umstand geschuldet sein, dass Verkehrsunfälle für die meisten Mandanten nicht zum Alltagsgeschehen gehören, weshalb häufig Unsicherheiten entstehen. Wir möchten mit diesem Beitrag einen kurzen Überblick geben, wie die professionelle Abwicklung eines Verkehrsunfalls in der Praxis von statten geht.

Jeder Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung kennt das Problem. Ein Handwerker wird bestellt, um Arbeiten zu erledigen, es entstehen Streitigkeiten darüber, ob der Handwerker ordentlich gearbeitet hat.

Nicht selten ist eine Klärung eines solchen Konfliktes nicht ohne Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes zu erreichen, so dass sich dann häufig die Frage stellt, wer von wem was verlangen kann.